Informationen zum Label "§42a-konform


Waffengesetz (WaffG)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
 1. Anscheinswaffen,
 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

 (2) Absatz 1 gilt nicht 1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

 (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient

Was bedeutet "Messer mit einhändige feststellbarer Klinge" genau?

"Einhändig feststellbare" Messer sind Messer, die eine Vorrichtung zum einhändigen Öffnen und eine Klingenarretierung aufweisen. Sollte ein Messer nur eines dieser Merkmale aufweisen, ist es vom § 42a nicht betroffen. 

(Quelle: https://www.boker.de/waffenrecht)

Das heißt, ein Messer ist 42 a konform, wenn

  • es keine Vorrichtung zum einhändigen Öffnen aufweist 
  • oder die Klinge nicht feststellbar/verriegelbar ist 

Ein Taschenmesser, welches beide Kriterien erfüllt, wie die meisten Schweizer Taschenmesser oder Slipjoints sind ebenfalls 42 a konform.

Bitte beachte:

Bitte beachte, dass wir den Artikel nach besten Wissen und Gewissen eingestuft haben. Das ist generell nur ein Anhaltspunkt für Dich und keine verbindliche Rechtsauskunft. 

Es kann durchaus sein, dass ein Taschenmesser welches wir als 42 a konform bezeichnen, dennoch unter das Führverbot fällt.